Aufbau der Wohnungsgenossenschaft Lüdenscheid eG

Die Wohnungsgenossenschaft Lüdenscheid eG hat als Organe

  • den Vorstand,
  • den Aufsichtsrat und
  • die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für eine Dauer von fünf Jahren bestellt.

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern oder einem Mehrfachen davon (also z. B. sechs, neun oder zwölf Mitgliedern). Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen ebenfalls persönlich Mitglied in der Genossenschaft sein. Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt.

Über die Entwicklung der Genossenschaft können Sie als Mitglied mitbestimmen, da in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung die Mitglieder ihre Vertreter in den Aufsichtsrat der Genossenschaft wählen. Der Aufsichtsrat wählt wiederum einen Vorstand, der bestrebt ist, allein zum Wohle der Genossenschaft und ihrer Mitglieder zu handeln.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, können Sie die Satzung in unserer Geschäftsstelle erhalten.